SPD spendet Montana-Eintrittskarten für Flüchtlingskinder

Groß war die Begeisterung bei den Forbacher Flüchtlingskindern in der Eckstraße, als die SPD Gemeinderäte Heike Schillinger und Gunther Arntz zusammen mit unserem Schriftführer Günter Merkel am Montag die Flüchtlingsunterkunft in der ehemaligen Pension Gerbes besuchten. Als Überraschung und Willkommensgeschenk hatten sie, passend zum aktuellen Badewetter, 200 Tageskarten für das Forbacher Freibad Montana mitgebracht. Der Leiter der vom Landkreis geführten Einrichtung, Herr Drector, nahm die Karten gern entgegen, um sie bedarfsgerecht an Erwachsene und Kinder weiterzuleiten.

Montanakarten für Fllüchtlinge 29.06.15

Im Foto v.l.n.r.: Herr Drector, Heike Schillinger, Günter Merkel (Foto: Gunther Arntz)

Ursprünglich hatte der SPD Ortsverein als Spende für die Kinder ein Trampolin eingeplant. Wegen sicherheitstechnischer Bedenken und in Ermangelung einer geeigneten Aufstellfläche für das Gerät haben wir diese Idee verworfen und nach neuen Möglichkeiten gesucht, mit denen wir unseren Gästen eine Freude machen können. Passend zur Jahreszeit regte Heike Schillinger die Idee mit den Montana-Karten an, die vom SPD Kernteam für gut befunden und sofort umgesetzt wurde.

Wir wünschen unseren Gästen viel Spaß im schönen Forbacher Montana-Bad und viele positive Begegnungen. Und wir freuen uns, wenn sie sich weiterhin in unserer schönen Murgtalgemeinde wohl fühlen.

Kommentare

  1. Helmut Merkel sagt:

    Hatte den Text schon im Amtsblatt gelesen und mich darüber geärgert, nun muss ich doch noch etwas dazu schreiben. Ich finde es ziemlich unpassend, dass die SPD mit den Flüchtlingskindern in Forbach so billige Wahlwerbung betreibt. Das Thema ist viel zu wichtig, als das man es mit Schwimmbadfreikarten lösen könnte – zumal die Kinder dafür sogar mit den Gemeinderäten auf einem Foto „lächeln“ mussten (wobei sie eher verängstigt als fröhlich schauen; dürfen Parteien einfach so mit Flüchtlingskinder werben? Was ist mit dem Recht am eigenen Bild?).

  2. Lena sagt:

    Es ist sehr bewundernswert, dass Sie sich so für die Interessen der Flüchtlinge einsetzen. Ich stimme Ihnen voll und ganz zu, dass dieses komplexe Thema nicht mit einfachen Schwimmbadkarten zu lösen ist. Doch was spricht dagegen, diesen Kindern, die schon so viel Leid in ihrem jungen Leben erfahren mussten, gezwungen wurden ihre Heimat zu verlassen und nun in einem fremden Land mit fremder Sprache leben müssen, eine kleine Freude zu bereiten. Nichts ist wichtiger, als sie in unserer Gemeinde willkommen zu heißen, ihnen aufzuzeigen, dass es auch schöne Momente im Leben gibt und ihnen zu ermöglichen, einfach mal Kind sein zu können.
    Spielt es da eine Rolle, wer diesen Schritt wagt und auf die Kinder zu geht?
    Sie mögen das als billige Wahlwerbung sehen. Für mich dagegen ist es eine altruistische Geste mit Weckruf-Funktion. Es zeigt uns, dass es nicht damit getan sein kann, den Flüchtlingen lediglich ein Dach über dem Kopf zu gewähren. Stattdessen ist es die Aufgabe der Gemeinde, der Parteien, der Gesellschaft, eigentlich sogar eines jeden einzelnen von uns diesen Familien zu helfen und sie aktiv zu integrieren.
    So wie sich ein jeder von uns über Hilfe freuen würde, wenn man selbst die Heimat wegen Kriegs- und Krisensituationen verlassen musste.
    Für mich sehen die Kinder auch keineswegs unglücklich aus. Man sollte in diesem Zusammenhang nicht vergessen, dass Lächeln auf Bildern nicht in jeder Kultur üblich ist. Ich finde es stattdessen erstaunlich wie nah die Kinder und SPD Mitglieder beieinander stehen, was für mich eher Vertrauen und Dankbarkeit aufzeigt als Angst.
    Zur Problematik am Recht am eigenen Bild sollte man vor weiteren Diskussionen, mit den Flüchtlingsfamilien selbst reden. Denn eine Grundrechtsverletzung liegt lediglich vor, wenn diese der Veröffentlichung nicht eingestimmt haben (auch konkludent möglich) und vollkommen unverhältnismäßig ist. Da zweiteres nicht gegeben ist und ersteres unbekannt, sollte eine Debatte über Art 2 I GG i. V. m. Art 1 1 GG unterbleiben. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie noch auf §§ 22, 23 KUG aufmerksam machen, gegen welche meines Erachtens kein Verstoß vorliegt, sowie auf die Pressefreiheit nach Art. 5 GG.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.